AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem

Geschichte Für Alle e.V. - Institut für Regionalgeschichte
Wiesentalstraße 32, 90419 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Vereinsregisternummer: 1966
Vorstand: Alexander Büttner, Ulla Hoßfeld,  Johannes Pechstein
Telefon: 0911 - 30 736 0
Fax: 0911 - 30 736 16
E-Mail: info@geschichte-fuer-alle.de

 

(im Folgenden „GFA“) und dem*r Kund*in gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende Bedingungen des*r Kund*in werden nicht anerkannt, es sei denn, GFA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsabschluss bei Rundgängen

(1) Die Präsentation der Rundgänge wie sie beispielsweise auf dem Internetauftritt oder in Werbeflyern erfolgt, stellt kein bindendes Angebot von GFA dar, sondern sind freibleibend.

(2) Durch die Anmeldung zu einem Rundgang gibt der*die Kund*in ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der jeweiligen Rundgangsbeschreibung inklusive der dort genannten Teilnahmezahl ab. Die Angebotsabgabe kann hierbei über das Webformular auf der Internetseite von GFA erfolgen, fernmündlich oder per E-Mail.

(3) Der Vertrag kommt bei Rundgängen, die vorher einer Anmeldung bedürfen zustande, indem GFA das Angebot des*r Kund*in annimmt. Die Annahme des Angebotes erfolgt üblicherweise per E-Mail oder für den Fall, dass die Angebotsabgabe fernmündlich erfolgte ebenfalls fernmündlich. Eine bestimmte Form für die Annahme des Angebotes bedarf es nicht.

(4) Bei Rundgängen, die keiner vorherigen Anmeldung oder Buchung bedürfen, kommt der Vertrag durch Teilnahme des*r Kund*in zustande. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages und der damit verbundenen Teilnahme seitens des*r Kund*in besteht nicht.

(5) Bei einzelnen Rundgängen hat der*die Kund*in auch die Möglichkeit, das Ticket vorab online zu erwerben.

(6) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der*die Kund*in keinen Anspruch auf eine bestimmte Rundgangsleitung hat.

§ 2a Vertragsschluss beim Kauf von Gutscheinen

(1) Der*die Kund*in hat die Möglichkeit, bei GFA Gutscheine für die Teilnahme an Rundgängen zu erwerben. Der*die Kund*in hatte hierbei die Wahlmöglichkeit zwischen

  • Gutscheinen für Einzelbesucher*innen, die bei den Rundgängen aus der Terminübersicht von GFA zu einem Termin nach Wahl eingelöst werden können, oder
  • Gutscheinen für Gruppenrundgänge (geeignet für Geburtstagsfeiern, private Feste etc.), die zu einem selbst gewählten Termin mit einer Gruppe bis zu 25 Personen eingelöst werden können.

Der*die Kund*in gibt ein Angebot für einen der oben genannten Auswahlmöglichkeiten ab. Der Vertrag kommt zustande, indem das Angebot durch GFA angenommen wird. Die Annahme hat keine besondere Form, erfolgt aber üblicherweise entweder durch Übersendung der Gutscheine zusammen mit einer Rechnung, oder – sofern das Angebot fernmündlich durch den*die Kund*in abgegeben wurde – fernmündlich.

(2) Eine Auszahlung des Gutschein-Guthabens ist nicht möglich. Auch Restguthaben werden nicht ausgezahlt, sondern können für andere GFA-Rundgänge eingesetzt werden.

§ 3 Preise

(1) Die im Angebot genannten Preisangaben beziehen sich auf die im Angebot genannten Konditionen, insbesondere die dort angegebene Teilnahmezahl und den ausgewählten Zeitrahmen.

(2) Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung, oder im Rahmen des Rundgangs vor Ort bei dem*r Mitarbeiter*in von GFA.

§ 4 Stornierung durch den*die Kund*in

(1) Tritt der*die Kund*in, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt oder ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück, kann GFA folgende Gebühren beanspruchen:

·         Ab Vertragsschluss bis 3 Werktage vor dem Rundgang ist ein Rücktritt kostenfrei möglich.

·         Ab 2 Werktagen vor dem Rundgang wird der volle Preis abzüglich der im Einzelfall ersparten Aufwendungen erhoben.

 

(2) Dem*r Kund*in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass GFA durch die Stornierung kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

(3) Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form, wobei zumindest Textform empfohlen wird.

§ 5 Pflichten des*r Kund*in

(1) Der*die Kund*in ist verpflichtet, zur angegebenen Startzeit am angegebenen Startort pünktlich zu erscheinen. Sollte sich der*die Kund*in um mehr als 30 Minuten verspäten, ist GFA berechtigt, den Rundgang abzubrechen bzw. nicht zu starten. Sofern die Möglichkeit besteht, dass der*die Rundgangsleiter*in den Rundgang trotz der im Satz 1 genannten Ver-spätung durchführen kann, ist GFA berechtigt, hierfür den vereinbarten Preis um 20 € je angefangener halben Stunde aufgrund der damit verbundenen längeren Dauer des Rund-gangs zu erhöhen.

(2) Alle Teilnehmenden haben den Weisungen der Rundgangsleitung Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass der Rundgang sowie die anderen Teilnehmenden nicht gestört werden. Wer den Rundgang stört oder gegen Anweisungen schuldhaft verstößt, kann vom Rundgang ausgeschlossen werden. Im Falle eines schuldhaften Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Ein besonders schwerer Verstoß, der einen Ausschluss rechtfertigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
•    Gemeinschaftswidriges Verhalten, insbesondere Störung des Rundgangs durch Lärm- und Geräuschbelästigungen, durch übermäßigen Alkohol- oder Drogenkon-sum oder durch querulatorisches Verhalten,
•    Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Rundgangsleitung, gegenüber anderen Teilnehmenden, oder unbeteiligten Dritten
•    Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
•    Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.

§ 6 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt durch GFA

(1) Für den Fall, dass der*die Kund*in gegen oben genannte Vertragspflichten verstößt, ist GFA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der*die Kund*in
a) Sicherheitsanweisungen der Rundgangleitung missachtet
b) den Rundgang trotz einer mündlichen Ermahnung durch die Rundgangsleitung nachhaltig stört

(2) GFA ist weiterhin berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn
a) aufgrund höherer Gewalt die Durchführung des Rundgangs nicht möglich ist bzw. hierdurch eine Gefahr für die Teilnehmer*innen entstehen würde.
b) die Rundgangsleitung feststellt, dass die Durchführung des Rundgangs für den*die Kund*in aufgrund einer Fehleinschätzung des*r Kund*in hinsichtlich seiner*ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit für den*die Kund*in eine gesundheitliche Gefahr darstellen würde.

§ 7 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des*r Kund*in sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GFA, sofern der*die Kund*in Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat GFA den Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GFA, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Sofern Sie Verbraucher*in sind und der Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, und auch keine gesetzliche Ausnahme greift, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Bezüglich der bestehenden gesetzlichen Rechte wird ausdrücklich sowie auf den Anhang dieser AGB hingewiesen. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Sofern der geschlossene Vertrag eine Dienstleistung in Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zum Gegenstand hat, bei welcher ein spezifischer Termin vereinbart wurde (beispielsweise Stadtrundgang an einem bestimmten Termin) besteht eine gesetzliche Ausnahme, weshalb in diesem Fall dem*r Verbraucher*in kein Widerrufsrecht zusteht.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 (2) Sofern der*die Kund*in Kaufmann*frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.

(3) Der Vertragstext wird von dem Anbieter gespeichert. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, Ihnen den Vertragstext später nochmals zukommen zu lassen.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Wer Geschichte(n) erzählen will, muss sie zunächst erforschen.