§ 2 Vertragsabschluss bei Rundgängen
(1) Die Präsentation der Rundgänge wie sie beispielsweise auf dem Internetauftritt oder in Werbeflyern erfolgt, stellt kein bindendes Angebot von GFA dar, sondern sind freibleibend.
(2) Durch die Anmeldung zu einem Rundgang gibt der*die Kund*in ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der jeweiligen Rundgangsbeschreibung inklusive der dort genannten Teilnahmezahl ab. Die Angebotsabgabe kann hierbei über das Webformular auf der Internetseite von GFA erfolgen, fernmündlich oder per E-Mail.
(3) Der Vertrag kommt bei Rundgängen, die vorher einer Anmeldung bedürfen zustande, indem GFA das Angebot des*r Kund*in annimmt. Die Annahme des Angebotes erfolgt üblicherweise per E-Mail oder für den Fall, dass die Angebotsabgabe fernmündlich erfolgte ebenfalls fernmündlich. Eine bestimmte Form für die Annahme des Angebotes bedarf es nicht.
(4) Bei Rundgängen, die keiner vorherigen Anmeldung oder Buchung bedürfen, kommt der Vertrag durch Teilnahme des*r Kund*in zustande. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages und der damit verbundenen Teilnahme seitens des*r Kund*in besteht nicht.
(5) Bei einzelnen Rundgängen hat der*die Kund*in auch die Möglichkeit, das Ticket vorab online zu erwerben. Hier findet sich in der Beschreibung ein Link mit dem Titel „Ticket online kaufen“. Durch Klicken des Links wird der*die Kund*in auf die Plattform des webbasierten Ticketanbieters „etix“ weitergeleitet. Der Vertragsschluss findet dann über die genannte Plattform statt, wobei in diesem Fall die dort hinterlegten Bedingungen gelten, welche unter https://hallo.etix.com/agb-datenschutz-faq/?_ga=2.147968820.281357769.1571324627-1858733102.1571324627 eingesehen werden können.
(6) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der*die Kund*in keinen Anspruch auf eine bestimmte Rundgangsleitung hat.