Grausame Gerechtigkeit
Im Laufe des frühen Mittelalters entwickelte sich in Europa das Amt des Henkers. Während ein Richter die Art der Strafe verhängte, war der Henker für die Ausführung derselben zuständig. Zu den Strafen zählten unter anderem die Verstümmelung von Augen, Ohren und Gliedmaßen, die Brandmarkung oder Enthauptung. Die ältesten Belege für Henker in Deutschland stammen aus den Reichsstädten Lübeck (um 1230) und Augsburg (1276).
Die Reichsstadt Nürnberg als Vorbild im Rechtswesen
Die Reichsstadt Nürnberg erließ 1479 das Gesetzbuch „Nürnberger Reformation". Dieses galt als vorbildlich für das deutsche Rechtswesen. Ein Henker, in Nürnberg Nachrichter genannt, ist dort erstmals bereits 1378 erwähnt. Die Lochgefängnisse unterhalb des Rathauses dienten als Untersuchungsort und Folterkammer. Die selten verhängten Gefängnisstrafen wurden in den Türmen der Stadt verbüßt.
Vom Wehrgang zur Wohnung
Nach der Erweiterung der Stadt im 15. Jahrhundert wurde die frühere Stadtmauer überflüssig. Daraufhin wurden deren Pegnitzüberbrückungen als Wohnungen für städtische Bedienstete genutzt. Von der Bleibe des Nachrichters am Trödelmarkt ist nur noch das Henkerhaus erhalten. Die darin enthaltene Ausstellung informiert über den Beruf des Henkers allgemein, seine Aufgaben in Nürnberg, Franz Schmidt, Nürnbergs berühmtesten Nachrichter und sein Tagebuch, sowie das Gebäude selbst.